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   BVerfG, 01.10.1957 - 1 BvR 92/57   

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https://dejure.org/1957,188
BVerfG, 01.10.1957 - 1 BvR 92/57 (https://dejure.org/1957,188)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.1957 - 1 BvR 92/57 (https://dejure.org/1957,188)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 1957 - 1 BvR 92/57 (https://dejure.org/1957,188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 210 Abs. 2 § 308 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdevrfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdegegner - Beschwerdeverfahren - Beschwerde - Anspruch auf rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 109
  • NJW 1957, 1673
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.10.1957 - 1 BvR 92/57
    Bei der Bedeutung, die dem Recht auf rechtliches Gehör zukommt, unterliegt es keinem Zweifel, daß in einem solchen Verfahren der Beschwerdegegner vor einer ihm nachteiligen Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung gehört werden muß (vgl. Beschluß vom 24. Juli 1957 - 1 BvR 535/53).
  • BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14

    Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung in

    a) Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ).
  • BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (grundsätzlicher Ausschluss gegen

    Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 109/58

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Gegen eine solche Zwischenentscheidung ist die Verfassungsbeschwerde zulässig (BVerfGE 7, 109), denn es handelt sich nicht um eine der Urteilsfällung vorangehende Entscheidung des erkennenden Gerichts, gegen die nach § 305 StPO die strafprozessuale Beschwerde nicht gegeben und auch die Verfassungsbeschwerde nicht zulässig gewesen wäre (BVerfGE 1, 9).

    Ein Verstoß gegen diese Bestimmung enthält in aller Regel zugleich eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 190; 7, 109 [111]; Beschluß vom 2l. Januar 1959, 1 BvR 644/58).

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 363/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Kostenbeschwerde

    Gegen Entscheidungen dieser Art ist die Verfassungsbeschwerde zulässig (BVerfGE 6, 12 [14]; 7, 109 [110]; 8, 253 [255]).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs erforderte daher die Anhörung der Beschwerdeführer, soweit auf Grund der sofortigen Beschwerde der Klägerin die amtsgerichtliche Entscheidung zuungunsten der Beschwerdeführer abgeändert werden sollte (vgl. BVerfGE 7, 95 [98 f.]; 7, 109 [110]).

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 215/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Gegen eine solche Entscheidung ist die Verfassungsbeschwerde zulässig (BVerfGE 7, 109 [110]; 9, 261 [265]).

    Ein Verstoß gegen diese Bestimmung enthält in aller Regel zugleich eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 4, 190 [192]; 7, 109 [111]; 9, 123 [124]; 9,261 [266]).

  • VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 106/02
    Ausnahmen von diesem Grundsatz nimmt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Fällen an, in denen das Gericht zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat, die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde bzw. sofortige Beschwerde eingelegt und das Beschwerdegericht daraufhin die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat, und die Beschwerde der Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten nicht mitgeteilt wurde (siehe BVerfGE 7, 109 ; 17, 197 ).
  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des

    Die Verfassungsbeschwerde ist - selbst wenn sie zulässig sein sollte (vgl. BVerfGE 1, 9; 7, 109) - offensichtlich unbegründet.
  • BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Diese Mitteilung hat das Landgericht unterlassen und damit zugleich den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 7, 109 [111]; 11, 29 [30]).
  • BVerfG, 28.07.1964 - 2 BvR 201/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Revisionsverfahren

    Deshalb beruht der Beschluß auf einer Verletzung des durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör (BVerfGE 7, 109 [111]; 11, 29 [30]; 14, 54 [56]; 15, 43 [46]).
  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 677/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Das Landgericht hat der Beschwerdeführerin die Begründung der sofortigen Beschwerde nicht mitgeteilt und hat damit den Anspruch der Beschwerdeführerin auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 7, 109 [111]; 11, 29 [30]; 14, 54 [56]).
  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvR 251/60

    Verlezung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 18.12.1963 - 2 BvR 253/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 03.06.1959 - 1 BvR 150/59

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvR 166/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Berücksichtigung der

  • OLG Düsseldorf, 19.08.1999 - 1 Ws 380/99
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